Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Gegen Sie ist bereits ein Haftbefehl oder ein Durchsuchungsbeschluss erlassen worden? Bewahren Sie unbedingt die Ruhe, berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht und machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden niemals Aussagen. Dieser Rat ist keine dumme Floskel aus einem drittklassigen Krimi aus dem abendlichen Fernsehprogramm eines Privatsenders. Im Rahmen einer unmittelbar durchgeführten behördlichen Maßnahme werden Beschuldigte oft redselig. Dieses Verhalten verkürzt leider sehr oft die möglichen Verteidigungsstrategien. Sie haben in diesen Situationen das verfassungsrechtlich geschützte Recht, anwaltlichen Rat einzuholen.
Als Ihr kompetenter und berufserfahrener Strafverteidiger setzt sich Herr Rechtsanwalt Hentschel jederzeit effektiv für Ihre Rechte ein. Dank der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakten kann er eine ganz auf Sie zugeschnittene, erfolgversprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen zum bestmöglichen Verfahrensausgang verhelfen. Sehr häufig gelingt es Rechtsanwalt Hentschel durch seine Kompetenz und Erfahrung, ein Ermittlungsverfahren bereits außergerichtlich zur Einstellung zu bringen. Hierdurch erspart er seinen Mandanten oft erhebliche Kosten und einen unangenehmen öffentlichen Strafprozess.