Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

Herr Rechtsanwalt Hentschel berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete des Sozialversicherungs-, Steuer- und Dienstvertragsrechts.

Bei der Vertretung von Arbeitnehmern steht insbesondere der Erhalt des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung oder aber eine verhandelnde Vereinbarung mit dem Arbeitgeber im Vordergrund, bei der der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell entschädigt wird. Bei der Vertretung von Arbeitgebern ist es insbesondere die Gestaltung und Optimierung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen, sowie die strategische Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen, Betriebsänderungen und Betriebsübergängen. Aufgrund jahrelanger Beratungspraxis sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite verfügt er nicht nur über eine hohe Fachkompetenz und fundierte Branchenkenntnisse, sondern auch über ein gutes Gespür für die Verhandlungssituation und die Strategien des jeweiligen Gegenübers.

Entsprechend seines Beratungsansatzes praktikabler und ökonomischer Lösungen versucht er gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sofern er Arbeitgeber vertritt. Auf Arbeitnehmerseite ist die Kündigungsschutzklage regelmäßig alleiniges geeignetes Mittel gegen eine Kündigung. Die bundesweite Vertretung vor allen Instanzgerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, zählt daher zu seinen Kernkompetenzen.

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