Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete

Haben Sie Ärger mit Ihrem Mieter, weil die Miete ausbleibt? Ist Ihnen als Mieter gerade eine Mietkündigung zugegangen? Oder ist in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden eingetreten und Ihr Vermieter kümmert sich nicht um die Beseitigung? Wir vertreten sowohl Vermieter wie auch Mieter in verschiedensten mietrechtlichen Streitigkeiten. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Verfassung von Kündigungsschreiben bzw. Abwehr von Mietkündigungen und der Vertretung des Mandanten im anschließenden Räumungsprozess, in der Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen oder in der Durchsetzung von Mietnachzahlungsansprüchen des Vermieters.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Sie gegenüber den einzelnen Miteigentümern sowie der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter, z.B. bei Anfechtungsverfahren von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer oder der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter.

Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Herrmann sowie Herr Rechtsanwalt Hentschel.

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