Kommt es zu einem Erbfall, tauchen auf einmal unzählige Fragen auf. Wer muss sich um das Begräbnis kümmern? Wer trägt die Beerdigungskosten? Wer ist Erbe der verstorbenen Person geworden? Ist ein Testament vorhanden? Wann muss ich einen Erbschein beantragen? Welche Rechte habe ich als Erbe oder Vermächtnisnehmer und was steht mir als Angehöriger zu, wenn ich durch Testament enterbt worden bin?
Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung zu diesen und vielen anderen erbrechtlichen Fragestellungen an. Hierbei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Durchsetzung von Ansprüchen einzelner Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und in der Geltendmachung und Durchsetzung von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen.
Des Weitern sind wir auch gerne bei der Erstellung eines Testaments behilflich oder beraten Sie bei der Nachlassplanung.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Herrmann, der seit über 10 Jahren erfolgreich auf diesem Gebiet tätig ist.