Gesellschafter und Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen und Größenklassen, von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts über Sozietäten von Freiberuflern wie Ärzten und Steuerberatern, GmbH & Co. KG, GmbH und Aktiengesellschaft bis zu mittelständischen Konzernen berät Herr Rechtsanwalt Hentschel in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Nach Analyse der Interessen und Ziele seiner Mandanten entwickelt er ein maßgeschneidertes und damit streitvermeidendes Konzept. Er gestaltet Gesellschaftsverträge und passt diese den veränderten Umständen an.
Der Verkauf, Kauf oder die anderweitig motivierte Übertragung eines Unternehmens oder einer Beteiligung ist immer eine Transaktion die vor dem Hintergrund erbrechtlicher, steuerrechtlicher und auch arbeitsrechtlicher Hinsicht einer guten Vorbereitung und Abstimmung bedarf. Die sorgfältige Entwicklung eines Vertrages in Abstimmung mit einer Steuerberatungsgesellschaft welche eng mit unserer Kanzlei zusammenarbeitet und einer deren Geschäftsführer Herr Hentschel ist als auch das Wissen von Herrn Rechtsanwalt Herr Kai Herrmann einem Spezialisten auf den Rechtsgebieten des Erb- und Familienrechts ermöglichen uns Rechtsberatung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts auf sehr hohem Niveau.