Familienrecht

Rechtsgebiete

Nach der jüngsten Statistik wird in Deutschland etwa jede dritte Ehe geschieden.

Mit der Trennung und Scheidung sind unzählige komplexe Fragestellungen verbunden. In einer solchen Situation sollten Sie Ihre Rechte kennen, um nicht übervorteilt zu werden. Wir helfen Ihnen kompetent und beraten und vertreten Sie in allen Teilbereichen des Familienrechts, angefangen von einfachen Scheidungsverfahren über komplexe Unterhaltsprozesse, den Zugewinnausgleich, vielschichtige Vermögensauseinandersetzungen bis hin zu Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten.

Zum Familienrecht gehören auch Streitigkeiten zwischen nichtehelichen Lebensgefährten/-innen, die sich nach einer Zeit des Zusammenlebens und/oder des Zusammenwirtschaftens getrennt haben, ebenso Trennungen und Scheidungen gleichgeschlechtlicher Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Auch hier verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Um die Vertretung der Mandanten in familienrechtlichen Streitigkeiten kümmert sich Herr Rechtsanwalt Herrmann. Er verfügt in diesem Gebiet über die Qualifikation des Fachanwalts sowie über eine langjährige Berufserfahrung.

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